Homöopathie

Über 50% aller gesetzlich Versicherten haben eine Kasse gewählt, die im Rahmen der sog. Selektivverträge auch eine klassisch-homöopathische Behandlung bezahlt. Diese Versorgungsform ähnelt den üblichen „Hausarztverträgen“, weil sie den homöopathisch behandelnden Hausarzt als Koordinator der gesamten ambulanten Behandlung eines Patienten beauftragt. Ich behandle Sie bevorzugt auf Ihren Wunsch hin im Rahmen der homöopathischen Hausarztverträge nach den Prinzipien der klassischen Homöopathie. Selbstverständlich stehen Ihnen ZUSÄTZLICH zur Homöopathie alle anderen Leistungen einer regulären hausärztlichen Versorgung zur Verfügung. Die genaue Gewichtung der jeweiligen Therapiemöglichkeiten in Ihrer individuellen Behandlung hängt u.a. von der Erkrankung, deren genauem Verlauf und der vorhergegangenen Beschwerdedauer ab. Gerne kläre ich Ihre konkreten Fragen in einem persönlichen Gespräch vorab. Vereinbaren Sie dazu bitte einen Praxis- oder Telefontermin.

Ob Ihre eigene Krankenkasse derzeit an der homöopathischen Versorgung teilnimmt, können Sie entweder bei uns in der Praxis oder auch bei Ihrer Krankenkasse direkt erfragen.

Was beeinhaltet eine homöopathische Therapie im Rahmen der „homöopathischen Hausarztverträge“ zusätzlich? Zunächst haben Sie Anspruch auf ein grundsätzliches Beratungsgespräch. Anschließend müssen sich die Versicherten der meisten Kassen in der Praxis selbst in den entsprechenden Vertrag einschreiben. Bei einigen wenige Kassen muss der Versicherte die Formalitäten selbst an die Kasse schicken, bei anderen versendet sie die behandelnde Praxis. Einige Kassen ermöglichen vorab eine sofortige Behandlung akuter Beschwerden, aber meist muss der Patient zunächst eingeschrieben sein, um entsprechende Leistungen in Anspruch nehmen zu können.

Zunächst wird dann möglichst bald ein Termin für ein ausführliches Erstgespräch (Erstanamnese) über ca. eine Stunde vereinbart (bei Kindern ca 30 Min), in welchem Ihre persönliche Krankengeschichte (Kinderkrankheiten, Impfungen, Krankenhausaufenthalte, Allergien) sehr ausführlich erhoben wird. Bitte halten Sie diesen Termin sehr pünktlich ein und bringen Sie evtl. vorhandene Vorbefunde und Arztberichte sowie eine vollständige Auflistung Ihrer Medikation mit. Zusätzlich sind Informationen zum persönlichen und familiären Umfeld und zu Krankheiten in der Herkunftsfamilie wichtig. Je nach Verlauf und Beschwerden sind (i.d. R. kürzere) Folgetermine nötig. Manches kann auch telefonisch besprochen werden.

Grundsätzlich reserviere ich längere Termine (u.a. für Erstanamnesen) ausschließlich für Sie – eventuelle Terminabsagen erbitte ich deshalb mindestens 24h im Voraus – ansonsten bin ich gezwungen, Ihnen eine Aufwandsentschädigung nach der ärztlichen Gebührenordnung privat in Rechnung zu stellen.

Wenn Sie allgemeine Fragen zur „Welt der Homöopathie“ haben, können Sie sich unter anderem auf www.homöopathie-online.info oder www.dzvhae.de/ informieren.

Wir freuen uns auf Sie!