Privatliquidation

Viele medizinische Maßnahmen, die ich anbiete, kann ich mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, jedoch nicht alles. Dazu zählen zahlreiche sonografische Spezialuntersuchungen (der Lunge, der Weichteile, der Haut, Wundsonografie, Gelenksonografie etc.) sowie spezielle und zeitintensive Beratungen (Patientenverfügung, Reisemedizin, genetische Tests, Abstammungsgutachten, Gutachten/Atteste usw.). Auch Laboruntersuchungen auf eigenen Wunsch zählen hierzu, ferner einige chirurgische Eingriffe, wie z.B. die Entfernung eines harmlosen Muttermales oder einer Warze. Wenn Sie solche Leistungen in Anspruch nehmen, erhalten Sie eine Rechnung nach der derzeit gültigen ärztlichen Gebührenordnung. Diese können sie evtl. bei Ihrer gesetzlichen Kasse im Rahmen der sog. „Kostenerstattung“ (Sie zahlen die Rechnung und ihre gesetzliche Kasse erstattet diese teilweise oder vollständig) und ansonsten bei einer evtl. vorhandenen privaten Zusatzversicherungen einreichen. Es empfielt sich in diesem Fall, vor der Behandlung mit der Krankenkasse Rücksprache zu halten. Vor allem wenn es um eine klassisch homöopathische Behandlung in schwereren Fällen geht, kann Ihre gesetzliche Kasse auch kulant sein, selbst wenn sie an den homöopathischen Selektivverträgen nicht teil nimmt. Erkundigen Sie sich in jedem Fall!

Bitte halten Sie einen vereinbarten Termin speziell für eine intensivere Beratung oder eine homöopathische Erstanamnese immer pünktlich ein – ich reserviere diese Zeit ausschließlich für Sie. Falls Sie dennoch verhindert sind, bitte ich spätestens 24h vor dem Termin um eine Absage – andernfalls bin ich gezwungen, Ihnen die Zeit anteilig in Rechnung zu stellen. Die Abrechnung der ärztlichen Leistungen erfolgt nach der derzeit gültigen amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Für die Behandlung wird die Ziffer 30 bzw. 31 (homöopathische Komplementärbehandlung, Erstanamnese: 52,46 Euro bzw. Folge-anamnese: 26,23 Euro – Satz 1,0 bis 3,49 je nach Aufwand), aber auch Ziffer 1 (ärztliche Beratung, <10Min) oder Ziffer 3 (ärztliche Beratung, >10Min), ebenfalls mit Steigerungssatz je nach Aufwand – in Rechnung gestellt.